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Vorteile für Entleihbetriebe bei einer Arbeitnehmerüberlassung mit der SOVEA Workconsult GmbH sind folgende:
Eine unbefristete Überlassungszeit:
Ein Entleihbetrieb hat die Möglichkeit der freien Personalplanung und ist nicht an zeitliche Befristungen von Arbeitsverhältnissen gebunden. So können im Unternehmen problemlos Auftragsspitzen abgedeckt werden.
Die Länge eines solchen Einsatzes kann vereinbart werden, ist aber nach der neuesten Gesetzgebung (AÜG) unbefristet möglich!
Klar überschaubare Kalkulation für Entleihunternehmen:
SOVEA übernimmt alle administrativen Aufgaben, bis hin zur Gehaltsabrechnung und Abführung der Sozialabgaben. Kosten, die durch Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertage entstehen würden, werden von SOVEA als Arbeitgeberin getragen. Rechnungen werden nur über tatsächlich geleistete Stunden erstellt. Dieses führt zu klar überschaubaren Kalkulationen für das entleihende Unternehmen.
Übernahme in den internen Personalstamm möglich:
Eine Übernahme, nach festgestellter Eignung in den internen Personalstamm, ist bei SOVEA nach einer Mindestüberlassungszeit von drei Monaten möglich. Hier erspart sich die Personalabteilung teure Inserate, Bewerbergespräche und die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen. SOVEA trifft nach dem Anforderungsprofil des Entleihunternehmens eine Vorauswahl und stellt nur diesen/diese Bewerber vor.
Motivierte SOVEA Leiharbeitnehmer/innen:
Ein Mitarbeiter von SOVEA ist darüber informiert, dass die Möglichkeit einer Festübernahme in einen Entleihbetrieb besteht und muss auch in der Lage sein, sich den verschiedensten betrieblichen Gegebenheiten flexibel und innerhalb kürzester Zeit anzupassen.
Die unschöne Bezeichnung “Leiharbeitnehmer” ist gesetzlich geschaffen worden. In den Unternehmen sind diese Arbeitnehmer willkommen. Sie tragen dazu bei, Aufträge termingerecht erledigen zu können.
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