Arbeitnehmerüberlassung
Als Arbeitgeber übernehmen wir für unsere Mitarbeiter alle sozialrechtlichen Pflichten. Als tarifgebundener Partner halten wir uns an die vertraglichen Anforderungen und überlassen unseren Partnern das Personal entsprechend der gestellten Anforderungen. Wir beachten die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, sowie des Vertragsrechts.
Unsere Mitarbeiter werden in den Kundenbetrieben aus verschiedenen Gründen eingesetzt, wie :
· Auftragsspitzen
· Uralubszeiten
· Ausfallzeiten
· Projekttätigkeiten
· Elternzeitvertretung
· Probephasen vor Übernahme
· Produktivitätserhöhung durch Entlastung des internen Personals
· Sicherung von Arbeitsplätzen der Stammbelegschaft