Wir berücksichtigen gesetzliche/tarifliche Branchenzuschläge und Equal-Pay-Fristen automatisch.
Nahezu alle Berufsgruppen aus dem gewerblich- technischen, sowie kaufmännischen Bereich werden durch uns abgedeckt.
Ja, Du darfst Arbeitnehmerüberlassung in allen Bereichen einsetzen. Ausgenommen sind hier in Deutschland Tätigkeiten aus dem Bauhauptgewerbe.
Die Mindestabnahmedauer beträgt einen Arbeitstag (7std.). Sondervereinbarungen nach Absprache möglich.
Alle anfallenden Kosten findest Du übersichtlich und transparent in deinem individuellen Angebot.
Grundlage für die Auswahl des passenden Mitarbeiters, ist immer die vom Entleihunternehmen ausgefüllte Einsatzdatenabfrage. Sollte eine Anpassung notwendig sein, steht dein SOVEA Team dir jederzeit zur Verfügung und kümmert sich zeitnah um deine Anliegen.
Nach Eingang der Einsatzdatenabfrage, erhältst Du von uns Kurzprofile möglicher Kandidaten, aus denen du die Passenden auswählen kannst.
Auf Wunsch können wir sowohl Online, als auch vor Ort Vorstellungsgespräche mit den von Dir ausgewählten Kandidaten, organisieren.
Ja, eine On-Site-Betreuung ist nach individueller Vereinbarung möglich.
Ja, alle Schicht-, Nacht-, Wochend- und Feiertagseinsätze können bei uns können über uns abgedeckt werden.
Im Verrechnungssatz enthalten sind:
Sie bezahlen somit ausschließlich produktive Stunden des überlassenen Arbeitnehmers. Unproduktive Zeiten werden nicht in Rechnung gestellt.
Prinzipiell besteht die Möglichkeit eine Krankheits-, bzw. Urlaubsvertretung zur Verfügung zu stellen.
Ja, wir unterstützen zu jedem Zeitpunkt der Überlassung eine gewünschte Übernahme des Mitarbeiters.
Die Konditionen für eine Übernahme kannst du unseren AGB entnehmen. Link zum passenden Paragrafen in den AGB
Ja, gerne unterstützen wir dich bei der Direkteinstellung passender Mitarbeiter, auch ohne vorherige Überlassung.
Die entsprechenden Konditionen für die Vermittlung kannst du unseren AGB entnehmen. Link zum passenden Paragrafen in den AGB
In den meisten Fällen können Aufträge schon innerhalb von 1-2 Werktagen besetzt werden. Je nach Qualifizierungsvoraussetzung kann der Besetzungszeitraum abweichen.
Unsere Mitarbeiter können bis zu 18 Monate eingesetzt werden. Danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die fachliche Weisung unterliegt stets dem Entleihbetrieb.
SOVEA Personalservice ist zuständig für die allgemeine Unterweisung im Arbeitsschutz und für die Ausstattung der Mitarbeiter mit PSA.
Du als Kunde sorgst für die Unterweisung am Arbeitsplatz und klärst unsere Mitarbeiter über die betriebsspezifischen Gefahren auf. Auch stellst Du die dafür erforderliche, arbeitsplatzspezifische Schutzausrüstung zu Verfügung.
Eine Abmeldung unserer Mitarbeiter ist flexibel und kurzfristig möglich. Bereits mit einer Vorankündigung von 3 Tagen ist eine Abmeldung möglich.
Sie als Arbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen ab. Dieses überlässt Dich dann für einen bestimmten Zeitraum an ein Kundenunternehmen, wo Du Deine Arbeit verrichtest. Dein Arbeitgeber bleibt dabei das Zeitarbeitsunternehmen – es zahlt Deinen Lohn, kümmert sich um Sozialversicherung und steht Dir als Ansprechpartner zur Seite.

Ist der Arbeitsvertrag zeitl. befristet? (je nach Bedürfnissen des AN Beispiel Studis für befristet, Beispiel Schlosser nicht nur für ein Projekt)
– Sowohl Vollzeit-, als auch Teilzeitmodelle möglich.
– Schichtarbeit ist Einsatzabhängig und wird vorher mit dem AN besprochen.
– Sonn- und Feiertagsarbeit auf freiwilliger Basis möglich.
Gibt es ein Arbeitszeitkonto? Ja. Angesammelte Mehrarbeitszeitstunden können ausgezahlt oder als Freizeitausgleich genommen werden.
Wieviel du im einzelnen verdienst und welche Zuschläge für dich gelten kannst du dem GVP Tarifvertrag entnehmen. Drei Dinge sind dabei wichtig für dich:
– Hier findest du deine Entgeltgruppe: Entgeltrahmentarifvertrag
– Hier findest du deinen Lohn: Entgelttabelle
– Hier findest du deine Zuschläge und Zulagen: Manteltarifvertrag
Je nach Einsatz und Qualifikation kann auch eine übertarifliche Entlohnung vereinbart werden.
Deinen Lohn erhältst du immer spätestens zum 15. Bankwerktag des Folgemonats.
Tarifliche Abschlagszahlungen zum 01. Bankwerktags des Folgemonats möglich.
Wir berücksichtigen gesetzliche/tarifliche Branchenzuschläge und Equal-Pay-Fristen automatisch.
Ja, als Zeitarbeitnehmer bist du bei uns sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Probezeit und Kündigungsfristen kannst Du ebenfalls dem Manteltarifvertrag entnehmen: Manteltarifvertrag
Grundsätzlich liegt die Verantwortung darüber pünktlich am Einsatzort zu erscheinen beim Arbeitnehmer.
SOVEA bietet jedoch verschiedene Formen der Unterstützung
– Fahrdienst kann vereinbart werden
– Zuschuss ÖPNV-Kosten
– Zuschuss in Form von Kilometergeld bei Nutzung des eigenen PKW
Unterkünfte werden im Einzelfall durch den Einsatzbetrieb oder SOVEA organisiert.
Aufgrund unserer vielen Niederlassungen liegen die Fahrtzeiten und Einsatzentfernungen bei uns in den meisten Fällen unter dem, was gesetzlich als zumutbar gilt. Bis zu 90% unserer Einsätze befinden sich in einem Umkreis von 10-15km zur jeweiligen SOVEA Geschäftsstelle.
Die Einsatzdauer beträgt mindestens einen Arbeitstag und ist im Regelfall auf eine Höchstdauer von 18 Monaten begrenzt.
Gerade das Modell der Zeitarbeit gibt den AN und Unternehmen die Möglichkeit sich risikofrei kennenzulernen. Somit ist Zeitarbeit oft der erste Schritt zur Übernahme durch den Entleihbetrieb.
Teil unseres Service für AN ist es, schon frühzeitig und je nach Qualifikation und Vorlieben passende Folgeeinsätze zu finden und bereitzustellen.
Das Ende eines Arbeitseinsatzes führt somit nicht automatisch zur Arbeitslosigkeit.
Aufgrund unseres großen Netzwerkes können wir Stellen in fast allen gewerblich.technischen, als auch kaufmännischen Bereichen anbieten.
Vom Helfer bis zum Facharbeiter finden wir für jeden die passende Stelle.
Die PSA wird durch SOVEA oder den Einsatzbetrieb gestellt.
Im ersten Schritt müssen sowohl deine SOVEA Geschäftsstelle als auch dein Einsatzbetrieb vor Arbeitsbeginn telefonisch informiert werden.
Unmittelbar nach deinem Arztbesuch informierst du telefonisch deine SOVEA Geschäftsstelle über die Dauer deiner Krankmeldung.
Für Studentinnen und Studenten ist ein Arbeitseinsatz während der Semesterferien ist in nahezu allen Niederlassungen möglich. Einzelheiten sind mit der jeweiligen Geschäftsstelle zu klären.
Rentnerinnen und Rentner haben bei uns die Möglichkeit sowohl von unseren Teilzeit-, als auch von unseren Vollzeitmodellen zu profitieren.
Minijobmodelle kommen in der Zeitarbeit höchst selten vor und es muss im Einzelfall darüber entschieden werden.
Nachweise und Qualifikationen können je nach Tätigkeitswunsch nötig sein und müssten dann auch Deinem SOVEA Team vorgelegt werden.
Solltest du noch Qualifikationen oder Nachweise benötigen, ist eine Bezuschussung von bis zu 50% der Gesamtkosten möglich.
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeitsmodel) bedeutet, dass Du bei SOVEA Personalservice beschäftigt bist und für Arbeitseinsätze an unsere Kunden entliehen wirst.
Bei der Arbeitsvermittlung sind wir für Dich nicht als Arbeitgeber, sondern lediglich als Vermittler tätig.
Welche Unterlagen wir von Dir benötigen, hängt von der Art des Arbeitseinsatzes ab. Für den ersten Termin reicht uns erstmal dein Lebenslauf. Solltest du Nachweise über deine Ausbildung oder Zusatzqualifikationen haben, bringe diese ebenfalls schon mit zum Vorstellungsgespräch.
Ein Bewerbungsfoto ist wünschenswert, jedoch nicht erforderlich.

Kein Problem! Wir freuen uns über jede Anfrage. Nimm einfach Kontakt mit uns auf.
02561 – 44930
info@sovea.de