Tarifentwicklung 2025/2026: Was Zeitarbeit & Personalvermittlung jetzt wissen müssen
Die Tariflöhne und gesetzlichen Mindestlöhne entwickeln sich 2025/2026 deutlich nach oben. Für Personaldienstleister, Zeitarbeitsunternehmen und ihre Kunden bedeutet dies: steigende Kosten, aber auch mehr Fairness, Attraktivität und Planungssicherheit.
Aktuelle Mindestlohn- und Tarifentwicklung
- Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 2025 bei 12,82 €/h und steigt ab 2026 weiter an auf 13,90 €/h
- In der Zeitarbeit gelten höhere tarifliche Mindestentgelte: Die unterste Entgeltgruppe liegt 2025 bei 14,53 €/h und damit deutlich über dem gesetzlichen Niveau.
- Weitere Entgeltgruppen wurden durch die Tarifpartner (GVP / DGB) ebenfalls angehoben – ein klarer Schritt zur Stärkung der Branche.
Was bedeutet das für die Zeitarbeit?
Vorteile für Arbeitskräfte
- Fairere Bezahlung: Die tarifliche Überzahlung gegenüber dem Mindestlohn verbessert Einkommen und Lebensqualität.
- Mehr Sicherheit: Tarifverträge sorgen für klare Regelungen zu Zuschlägen, Urlaub, Überstunden und Sonderzahlungen.
- Attraktivere Beschäftigung: Höhere Löhne steigern das Interesse an Zeitarbeit und erleichtern die Besetzung offener Stellen.
Vorteile für Unternehmen
- Stabilere Besetzungen: Fair bezahlte Mitarbeitende bleiben länger und fallen seltener aus.
- Bessere Mitarbeiterqualität: Höhere Attraktivität der Zeitarbeit führt zu mehr Bewerber*innen und besseren Matches
- Planungssicherheit: Klare tarifliche Vorgaben erleichtern die langfristige Budget- und Personalkalkulation.
3. Equal Pay in der Zeitarbeit: Faire Löhne als Standard etabliert
Die Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern bei der Vergütung ist seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) 2017 gesetzlich verankert – und hat die Branche nachhaltig verändert. Das Prinzip Equal Pay sichert, dass Zeitarbeitnehmer nach einer definierten Einsatzzeit das gleiche Arbeitsentgelt erhalten wie vergleichbare Stammmitarbeiter im Einsatzbetrieb.
Die Rechtslage in 2025 ist klar geregelt: Findet kein Tarifvertrag Anwendung, greift der gesetzliche Equal-Pay-Grundsatz ab dem ersten Einsatztag. Bei anwendbarem Tarifvertrag ohne Branchenzuschläge gilt Equal Pay nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Kunden. Tarifverträge mit Branchenzuschlägen sehen eine stufenweise Angleichung vor, die spätestens nach 15 Monaten zur vollständigen Lohngleichheit führt.
Inzwischen sind über 90 Prozent der Zeitarbeitsverhältnisse tariflich geregelt. Für 2024 wurde erstmals eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) in den Tarifvertrag für Zeitarbeit aufgenommen – ein wichtiges Signal zur Unterstützung der Arbeitnehmer in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Die Branchenzuschlagstarifverträge, die für Sektoren wie Metall- und Elektroindustrie oder chemische Industrie gelten, sorgen für eine transparente und faire Lohnentwicklung.
Was viele nicht wissen: Equal Pay umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern alle Entgeltbestandteile – Überstundenzuschläge, Sonntags- und Feiertagszulagen, Nachtzuschläge, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen. Selbst Sachleistungen wie Dienstwagen müssen als Gegenwert in Euro ausbezahlt werden, wenn sie für vergleichbare Positionen üblich sind.
Diese Entwicklung zeigt: Zeitarbeit ist längst keine Billiglohn-Alternative mehr, sondern ein faires Beschäftigungsmodell mit transparenten Regeln. Für uns bei SOVEA Personalservice ist Equal Pay kein bürokratisches Hindernis, sondern Ausdruck der Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitern – und ein wichtiger Baustein, um als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte zu bestehen.
